Travel Risk Management und Duty of Care
Wir bauen das Travel-Risk-Programm, das Ihr Unternehmen rechtlich und praktisch braucht. Es legt fest, welche Reise eine Freigabe braucht, was die reisende Person vor Abflug erfährt, wer um drei Uhr Ortszeit ans Telefon geht und was tatsächlich passiert, wenn die Antwort Evakuierung lautet.
Was die Arbeit umfasst
Ein Travel-Risk-Programm besteht aus den Entscheidungen, die es Ihnen abnimmt. Wir beginnen bei den Reisen, die Sie wirklich machen, und bewerten jedes Ziel im Verhältnis dazu, wer dorthin fliegt. Denn eine Ingenieurin, die allein nach Port Harcourt fliegt, und ein zweitägiger Vorstandsbesuch in Dubai sind bei gleicher Länderbewertung nicht dasselbe Risiko. Daraus ergeben sich die Freigabeschwellen, die Pre-Travel-Briefings, was an Tracking und Check-ins wirklich hilft und was wir Ihnen ausreden und die Eskalationskette, die aus einem Anruf eine Entscheidung macht.
Wo Programme scheitern
Am Ende der Kette. Eine Richtlinie, die auf eine Notfallnummer verweist, ohne benannten Dienstleister, ohne geklärte Kostenübernahme für die Evakuierung und ohne Klinik, die den Patienten auch annimmt, fällt beim ersten echten Vorfall aus. Von diesem Moment aus planen wir rückwärts.
Wer vor Ort ausführt
Wir planen und steuern. Fahrer, Klinik, Begleitschutz und Flugzeug sind lokal, und zwar bewusst. Ein Team vor Ort kennt sein Terrain besser als jedes eingeflogene. Unsere Aufgabe ist, in jedem Land des Programms denselben Standard zu halten. Wir wählen die Anbieter aus, prüfen sie, briefen sie auf einen schriftlichen Standard, auditieren die Leistung und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner.
Das ist nicht nur gute Praxis. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort tätig werden, verlangt § 8 ArbSchG genau diese Abstimmung, und er verlangt von Ihnen, sich zu vergewissern, dass die Leute des anderen Unternehmens angemessene Anweisungen erhalten haben. Diese Vergewisserung nehmen wir Ihnen ab und dokumentieren sie.
Woran wir uns messen
Häufige Fragen
Wer geht nachts ans Telefon?
Das hängt vom Mandat ab, und Sie erfahren vorher, was Sie bekommen. Für ein einzelnes Projekt kann das eine benannte Rufbereitschaft bei uns sein. Für ein laufendes Programm arbeiten wir mit Partner-Leitstellen, also durchgehend besetzten Global Security Operations Centers, die wir in jeder Region einsetzen und bei denen unser Verfahren und Ihre Eskalationskette hinterlegt sind.
Was wir nicht tun, ist eine Nummer in eine Richtlinie zu schreiben und offenzulassen, wer daran sitzt. Wer abnimmt, was diese Person allein entscheiden darf und ab wann wir dazukommen, steht im Programm.
Wir haben eine Reiseversicherung und eine Assistance. Ist das ein Travel-Risk-Programm?
Nein. Die Versicherung zahlt danach, die Assistance, also der Notfalldienstleister im Hintergrund, reagiert auf einen Anruf. Keine von beiden entscheidet, ob die Reise stattfinden soll, brieft die reisende Person oder sagt der Person, die bei Ihnen die Rufbereitschaft hat, was in den zwanzig Minuten zu tun ist, bevor die Assistance abnimmt. Genau diese Teile senken die Zahl der Zwischenfälle.
Rechtlich reicht es ebenfalls nicht. Die Fürsorgepflicht verlangt Beurteilung, Unterweisung und Vorsorge, also die Arbeit vor der Reise. Eine Assistance-Nummer im Ausweisetui weist keinen dieser drei Punkte nach. Versicherung und Assistance gehören in ein Programm, sie sind aber die letzte Stufe darin, nicht der Ersatz dafür.
Wie lange dauert der Aufbau?
Eine Zahl wäre hier unseriös, weil die Spanne echt ist. Eine einzelne Reise oder ein Projekt über wenige Tage lässt sich kurzfristig absichern, notfalls in Tagen. Eine belastbare Reiserichtlinie für ein ganzes Unternehmen dauert Wochen, weil Freigabestufen, Briefings und Eskalationskette mit Personalabteilung, Betriebsrat und Datenschutz abgestimmt sein wollen. Soll zusätzlich ein Krisenstab aufgebaut, besetzt und geübt werden, reden wir über Monate.
Nach dem ersten Gespräch sagen wir Ihnen, in welcher dieser drei Größenordnungen Sie liegen, und wir sagen es auch dann, wenn die ehrliche Antwort größer ist als das, was Sie hören wollten.
Gilt das auch für Freelancer und Subunternehmer?
Ja, wenn auch aus einer anderen Vorschrift. Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht nach § 618 BGB trifft Ihre Angestellten. Sobald aber Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort tätig werden, greift § 8 ArbSchG. Sie müssen sich gegenseitig über die Gefahren informieren, die Schutzmaßnahmen abstimmen, und Sie müssen sich vergewissern, dass die Leute des anderen Unternehmens angemessene Anweisungen erhalten haben. Nahezu wortgleich steht das in § 6 der DGUV Vorschrift 1. Hinzu kommt das Auswahlverschulden. Wer einen Dienstleister beauftragt, den er nicht geprüft hat, haftet für diese Auswahl.
Praktisch heißt das, den Geltungsbereich Ihrer Reiserichtlinie über den Kreis der Angestellten hinaus zu definieren, statt ihn im Ernstfall zu improvisieren. Und es heißt, dass das Briefing an den Fahrer des Subunternehmers zu Ihren Pflichten gehört, nicht zu seinen allein. Wir dokumentieren beides, das Briefing und die Vergewisserung, damit Sie die Pflichterfüllung im Ernstfall auch belegen können.
Tracken Sie unsere Reisenden?
Nur wo es seinen Preis wert ist und vor Betriebsrat und Datenschutz Bestand hat. Dauerhaftes Tracking aller Geschäftsreisenden ist meistens beides nicht. Häufiger definieren wir Check-in-Regeln nach Risikostufe. Die werden eingehalten und liefern ein verwertbares Signal, wenn jemand eine auslässt.
Weitere Leistungen
Medizinische Absicherung und Rettung
Medizinische Konzepte, Staffing-Planung und die vollständige MEDEVAC-Kette.
Mehr erfahrenPersonenschutz und Close Protection
Schutzkonzepte, Advance Work und Führung, Low Profile aus der Planung.
Mehr erfahrenRisiko- und Bedrohungsanalyse
Länder- und Standortanalysen, Begehungen und Audits, die in Entscheidungen enden.
Mehr erfahrenKrisen- und Notfallmanagement
Krisenstrukturen mit benannten Rollen, vor der Übergabe geübt.
Mehr erfahrenTrainings und Briefings
HEAT, medizinische und Krisenausbildung, aufgebaut auf dem realen Einsatz.
Mehr erfahrenErst sprechen
Jedes Mandat beginnt mit einem vertraulichen Gespräch, und das ist kostenfrei. Beschreiben Sie den Einsatz und die Sorge dahinter. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob das die richtige Leistung ist, eine andere oder gar keine.
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