Risiko- und Bedrohungsanalyse
Eine Risikoanalyse ist ihr Geld nur wert, wenn jemand danach handeln kann. Fast jeder, der uns fragt, will ohnehin reisen. Unsere Aufgabe ist deshalb nicht, abzuraten, sondern den Weg zu finden, auf dem es vertretbar geht: diese Route, dieser Zeitpunkt, dieser lokale Partner, diese Maßnahme jetzt und jene erst, wenn sich ein Indikator bewegt. Die Entscheidung selbst bleibt bei Ihnen.
Was die Arbeit umfasst
Länder- und Regionalanalysen für einen konkreten Einsatz, kein umgeschriebener Newsfeed aus einem Abo, auf den wir Ihr Logo setzen. Standortbegehungen vor Ort, mit Fotos und einer Maßnahmenliste, sortiert danach, was die Exponierung tatsächlich senkt. Bedrohungsanalysen, wenn eine benannte Person oder Gruppe der Anlass ist. Aufbau eines Sicherheitsprogramms für Organisationen, die aus Einzelmaßnahmen herausgewachsen sind. Audits, auch von bereits beauftragten Dienstleistern.
Wir schreiben die Annahmen auf. Jede Analyse nennt, was wir nicht verifizieren konnten, was das Ergebnis kippen würde und wann sie überprüft werden muss. Eine Analyse, die Gewissheit über einen Ort vortäuscht, an dem es keine gibt, ist der häufigste Fehler in diesem Feld.
Wir machen es möglich
Fast jeder, der uns fragt, will ohnehin reisen. Unsere Aufgabe ist deshalb nicht, abzuraten, sondern den Weg zu finden, auf dem es geht, also diese Route, dieses Zeitfenster, dieser lokale Partner, diese Vorkehrung. In den allermeisten Fällen gibt es einen. Wo wir doch abraten, steht es schriftlich da, mit der Begründung und mit dem, was anders sein müsste, damit es doch trägt.
Entscheiden tun Sie. Wir beraten, und die Entscheidung trifft die Person, die dafür geradesteht.
Damit sie das kann, muss die Analyse zwei Dinge leisten. Sie muss belastbar genug sein, dass eine Entscheidung darauf ruhen kann. Und sie muss so geschrieben sein, dass später nachvollziehbar bleibt, worauf die Entscheidung beruhte, auch wenn sich die Lage danach anders entwickelt hat.
Wer vor Ort ausführt
Diese Leistung ist durchgehend beratend, hier gibt es nichts aufzuteilen. Analyse, Begehung und Bericht sind unsere Arbeit. Wo eine Begehung lokalen Zugang, Transport oder einen Fixer braucht, also einen ortskundigen Mittler, wird das lokal organisiert und im Bericht benannt, samt allem, was uns eine Zugangsbeschränkung verborgen hat.
Quellen werden genannt. Wo eine Schlussfolgerung auf eigener Beobachtung statt auf einem Dokument beruht, steht das dabei, weil beides unterschiedlich schwer wiegt, wenn Ihre Geschäftsführung es liest.
Woran wir uns messen
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich das von einem Länderrisiko-Abo?
Ein Abo nennt die Länderstufe. Es weiß nicht, dass Ihr Standort auf der falschen Flussseite mit zwei Brücken liegt, dass Ihre Belegschaft überwiegend einer Volksgruppe angehört, wo genau das zählt, oder dass Ihr Evakuierungsplan einen Flughafen voraussetzt, der bei Dunkelheit schließt. Analyse ist die Arbeit, das allgemeine Bild mit Ihrer konkreten Exponierung zu verbinden.
Raten Sie auch von einer Reise ab?
Kommt vor, ist aber selten, und es ist nicht der Zweck der Übung. In den allermeisten Fällen ist ein Vorhaben an einem schwierigen Ort machbar, wenn Route, Zeitpunkt oder lokaler Partner sich ändern. Wenn wir wirklich abraten, sagen wir es schriftlich und mit Begründung, und wir sagen dazu, unter welchen Bedingungen es doch ginge.
Wie lange gilt eine Analyse?
Das hängt vom Kontext ab, nicht vom Kalender. Eine Standortbewertung in einem stabilen Land kann zwei Jahre tragen. Ein Lagebild für eine Region mit laufender Eskalation ist nach Wochen überholt. Deshalb steht in jeder Analyse, welche Indikatoren wir beobachten und welche Veränderung eine Neubewertung auslöst. Wenn Sie uns halten, melden wir uns, wenn einer davon ausschlägt.
Können Sie unsere Gefährdungsbeurteilung übernehmen?
Nach §§ 5 und 13 ArbSchG liegt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber und lässt sich nicht wegdelegieren. Wir sind nicht Ihre bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber fachlich qualifiziert, die Beurteilung zu erstellen. Das NEBOSH International General Certificate ist dafür der Nachweis. Wir liefern vor allem den Teil, den eine betriebliche Fachkraft selten abdeckt: die Gefährdung Ihrer Leute im Ausland, nach Zielort, Reiseprofil und Einsatzart, in einer Form, die Ihre Fachkraft übernehmen und zeichnen kann.
Rechtlich trägt das § 13 Abs. 2 ArbSchG. Danach kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dafür nicht zwingend, denn ihre Rolle nach § 6 ASiG ist beratend und kein Ausführungsmonopol. Was zählt, ist Fachkunde für genau diesen Arbeitsbereich. Die Gesamtverantwortung des Arbeitgebers bleibt dabei bestehen, er schuldet weiterhin sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Beauftragten, und die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft nach dem ASiG bleibt unberührt. Deshalb schreiben wir die Beurteilung so, dass Ihre Leitung sie prüfen und zeichnen kann.
Einen Teil übersehen dabei viele. Nach § 8 ArbSchG endet die Beurteilung nicht an der eigenen Belegschaft. Wo Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammenarbeiten, müssen die Gefahren gegenseitig kommuniziert und die Maßnahmen abgestimmt werden, und Sie müssen sich vergewissern, dass die Fremdfirma ihre Leute unterwiesen hat.
Können Sie einen bestehenden Dienstleister prüfen?
Ja, und es ist eine der häufigeren Anfragen. Wir prüfen gegen den Vertrag, den Sie unterschrieben haben, und gegen den Standard, den die Aufgabe braucht. Das sind häufig nicht dieselben Dokumente.
Was nützt uns die Dokumentation, wenn doch etwas passiert?
Kein Programm bringt Risiko auf null, und wer das verspricht, verkauft Ihnen etwas anderes. Steuern lässt sich dagegen die Frage, die nach einem Vorfall gestellt wird. Hat das Unternehmen erkannt, was erkennbar war, und hat es getan, was nach anerkanntem Stand geboten war?
Diese Frage wird nicht im Nachhinein beantwortet, sondern aus den Unterlagen, die vorher entstanden sind. Deshalb arbeiten wir an benannten Normen entlang, ISO 31000 und ISO 31030, ArbSchG und DGUV Vorschrift 1, und deshalb steht in jedem Bericht, worauf ein Befund beruht, was ungeprüft blieb und wann er zu überprüfen ist. Am Ende steht eine nachvollziehbare Linie von der Bewertung über die Entscheidung bis zur Maßnahme.
Wir sind keine Kanzlei und beraten nicht rechtlich. Was wir liefern, ist der Nachweis, dass sorgfältig gearbeitet wurde, in einer Form, die Ihre Juristen und Ihr Versicherer lesen können.
Weitere Leistungen
Travel Risk Management und Duty of Care
Travel-Risk-Programme nach ISO 31030, von der Freigabeschwelle bis zur Eskalation.
Mehr erfahrenMedizinische Absicherung und Rettung
Medizinische Konzepte, Staffing-Planung und die vollständige MEDEVAC-Kette.
Mehr erfahrenPersonenschutz und Close Protection
Schutzkonzepte, Advance Work und Führung, Low Profile aus der Planung.
Mehr erfahrenKrisen- und Notfallmanagement
Krisenstrukturen mit benannten Rollen, vor der Übergabe geübt.
Mehr erfahrenTrainings und Briefings
HEAT, medizinische und Krisenausbildung, aufgebaut auf dem realen Einsatz.
Mehr erfahrenErst sprechen
Jedes Mandat beginnt mit einem vertraulichen Gespräch, und das ist kostenfrei. Beschreiben Sie den Einsatz und die Sorge dahinter. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob das die richtige Leistung ist, eine andere oder gar keine.
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